Kündigungsfristen Arbeiter: Änderung ab 01.07.2021
Ab 01.07.2021 tritt jetzt tatsächlich die neue Rechtslage zur Kündigung von Arbeiterinnen und Arbeitern in Kraft und lehnt sich an die Fristen der Angestellten an. Beachtet werden müssen folgende neue Fristen sowie Kündigungstermine.
Kündigungsfristen ab 01.07.2021
Dienstjahr | Kündigungsfrist |
1. und 2. Dienstjahr | 6 Wochen |
3. bis 5. Dienstjahr | 2 Monate |
6. bis 15. Dienstjahr | 3 Monate |
16. bis 25. Dienstjahr | 4 Monate |
Ab 25. Dienstjahr | 5 Monate |
Kündigungsfristen ab 01.07.2021
Weiters zu beachten sind die gesetzlich festgesetzten Kündigungstermine:
- 31.03.
- 30.06.
- 30.09.
- 31.12.
die einzuhalten sind.
Abweichungen zu den oben angeführten Kündigungsterminen sind durch entsprechende Regelungen im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag möglich.
Tipp: Empfehlenswert wäre daher in bestehenden und neuen Dienstverträgen den 15. und letzten eines Kalendermonats zusätzlich als Kündigungstermin festzulegen.
Durch diese gesetzliche Änderung kommt es ab 1.7.2021 zu einer Verlängerung der Kündigungsfristen. Für Kündigungen, die bis 30.6.2021 ausgesprochen werden, gelten die ursprünglichen Kündigungsfristen und -termine, auch wenn die tatsächliche Frist sich über den 30.06.2021 zieht. Erst ab 01.07.2021 gelten die o.a. Fristen sowie Termine.