Ausfallsbonus ab sofort beantragbar

Ab sofort sind Anträge für den Ausfallsbonus möglich. Nachfolgend habe ich die wesentlichen Eckpunkte zu dieser COVID-19 Maßnahme für Sie zusammengefasst.

  • Unternehmen, die einen Umsatzausfall von mindestens 40 % aufweisen, können ab 16. Februar 2021 jeweils monatlich einen Antrag auf Ausfallsbonus stellen.
  • Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.
  • Der Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzausfalls und setzt sich zur Hälfte aus dem „Bonus“ und zur Hälfte aus einem optionalen Vorschuss auf den „Fixkostenzuschuss 800.000“ zusammen.
  • Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Bonus beträgt € 100,00.
  • Der Zuschuss ist mit € 60.000,00 pro Monat gedeckelt.
  • Anträge können für die Zeiträume November 2020 bis Juni 2021 gestellt werden, wurde aber für den Zeitraum November und Dezember ein Umsatzersatz beantragt, so ist der Ausfallsbonus für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
  • Wer kann den Antrag stellen? Unternehmer selbst über eigenen Finanzonline-Zugang oder nach Beauftragung der Steuerberater.
  • Wann kann der Antrag gestellt werden? Ab dem 16. des Folgemonats bis zum 15. des drittfolgenden Monats. D.h. der Ausfallsbonus für z.B. Jänner kann ab 16. Februar bis spätestens 15. April beantragt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/