Was ist bis zum 30.9.2025 von Unternehmern besonders zu beachten?
Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten. Bis zum 30.9.2025 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2024 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2024 ist daher […]
