aws Investitionsprämie – geplante Änderungen

Nicht vergessen: Anträge auf Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden.

Geplante Änderungen durch den Bund
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
• Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
• Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
• Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
• Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Bitte beachten Sie:
Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.

Nächste Schritte:
Anträge, die bis spätestens 01. Februar 2021 bei der aws eingebracht wurden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können nach Beauftragung des Bundes zugesagt werden.
Anträge, die ab 02. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden.

Bitte beachten Sie: Von Ihrer Seite sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sie werden per Mail über die Zusage verständigt.