Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen
Alternativ zum Energiekostenzuschuss kann für Klein- und Kleinstunternehmen rückwirkend für das Jahr 2022 die Pauschalförderung in Höhe von zwischen € 110 und € 2.475 beantragt werden. Der Zuschuss berechnet sich in Abhängigkeit der Branche und des Umsatzes. Nachfolgend dazu eine Info der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) v. 25.02.2023. Einreichung erfolgt online, Selbst-Check ab 17. April möglich […]