Splitter und Last Minute 31.12.2020
Spenden In der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinns bzw. bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Laut Initiativantrag zum Covid-19-StMG soll aber bei der Veranlagung 2020 und 2021 alternativ auf die höheren Werte aus der Veranlagung 2019 abgestellt werden können. Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2017 […]